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   OLG Saarbrücken, 27.10.1993 - 5 U 197/93 - 15   

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OLG Saarbrücken, 27.10.1993 - 5 U 197/93 - 15 (https://dejure.org/1993,5667)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.10.1993 - 5 U 197/93 - 15 (https://dejure.org/1993,5667)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 5 U 197/93 - 15 (https://dejure.org/1993,5667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der gegen Einbruchdiebstahl versicherten Sachen; Beweispflicht eines Versicherungsnehmers einer Hausratsversicherung bezüglich des Vorliegens eines Einbruchdiebstahls; Anforderungen an den Gegenbeweis des Versicherers; Zweifel an der Glaubwürdigkeit des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 3; AGBG § 5; AGBG § 9; VHB 84 § 5 Nr. 1 a; VHB 84 § 10 Nr. 1; VHB 84 § 10 Nr. 2; VHB 84 § 10 Nr. 3
    § 10 Nr. 3 VHB 84 ist mit dem AGBG nicht vereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 539
  • VersR 1994, 720
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Die berechtigten Erwartungen des Versicherungsnehmers werden von allgemeinen Umständen (wie z.B. dem Grad der Abweichung vom dispositiven Recht) und den besonderen Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde (Gang und Inhalt der Verhandlungen, äußerer Zuschnitt des Vertrags) bestimmt (BGH, Urt.v. 21.11.1991 - IX ZR 60/91 - NJW 1992, 1234; Senat, Urt.v. 27.10.1993 - 5 U 197/93 - 15 - VersR 1994, 720).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2010 - 5 U 613/09

    Hausratversicherung: Wirksamkeit einer bedingungsgemäßen Entschädigungsgrenze für

    Die berechtigten Erwartungen des Versicherungsnehmers werden von allgemeinen Umständen (wie z.B. dem Grad der Abweichung vom dispositiven Recht) und den besonderen Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde (Gang und Inhalt der Verhandlungen, äußerer Zuschnitt des Vertrags) bestimmt (BGH, Urt. v. 21.11.1991 - IX ZR 60/91 - NJW 1992, 1234; Senat, Urt. v. 27.10.1993 - 5 U 197/93-15 - VersR 1994, 720).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06

    Wirksamkeit der Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche

    Die berechtigten Erwartungen des Versicherungsnehmers werden von allgemeinen Umständen (wie z.B. dem Grad der Abweichung vom dispositiven Recht) und den besonderen Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde (Gang und Inhalt der Verhandlungen, äußerer Zuschnitt des Vertrags) bestimmt (BGH, Urt. v. 21.11.1991 - IX ZR 60/91 - NJW 1992, 1234; Senat, Urt. v. 27.10.1993 - 5 U 197/93-15 - VersR 1994, 720).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2012 - 5 U 144/12

    Wohngebäudeversicherung: Versicherungsschutz für Rohrbruch innerhalb eines

    Die berechtigten Erwartungen des Versicherungsnehmers werden von allgemeinen Umständen (wie z.B. dem Grad der Abweichung vom dispositiven Recht) und den besonderen Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde (Gang und Inhalt der Verhandlungen, äußerer Zuschnitt des Vertrags) bestimmt (BGH, Urteil vom 21.11.1991 - IX ZR 60/91 - NJW 1992, 1234; Senat, Urteil vom 27.10.1993 - 5 U 197/93-15 - VersR 1994, 720).
  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 41/11

    Eintrittspflicht des Bauleistungsversicherers für einen Wassereinbruch in einer

    Dass Allgemeine Versicherungsbedingungen ggf. branchenüblich sind, reicht dabei nicht aus, um ihnen den Charakter der Ungewöhnlichkeit zu nehmen (h.M., vgl. z.B. OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.10.1993, 5 U 197/93, VersR 1994, 720; Prölss in Prölss / Martin, VVG 28. Aufl., Vorbem. I, Rn 49 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 90/03

    Einbruchdiebstahlversicherung im Rahmen der Hausratversicherung: Eindringen in

    Ob etwas anderes gelten kann, wenn im selben Gebäude die Wohnbereiche mehrerer Versicherungsnehmer mit selbständigen Haushalten wegen freundschaftlicher oder familiärer Beziehungen üblicherweise nicht gegeneinander abgeschlossen werden (vgl. Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, Anmerkung G II 5; OLG Saarbrücken VersR 1994, 720), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 5 U 125/09

    Formularmäßige Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für Behandlungen durch

    Die berechtigten Erwartungen des Versicherungsnehmers werden von allgemeinen Umständen (wie z.B. dem Grad der Abweichung vom dispositiven Recht) und den besonderen Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde (Gang und Inhalt der Verhandlungen, äußerer Zuschnitt des Vertrags) bestimmt (BGH, Urt. v. 21.11.1991 - IX ZR 60/91 - NJW 1992, 1234; Senat, Urt. v. 27.10.1993 - 5 U 197/93-15 - VersR 1994, 720).
  • LG Köln, 07.04.2010 - 20 O 514/09

    Voraussetzungen für die unverzügliche Ablieferung einer Stehlgutliste bei der

    Die Kammer teilt im Hinblick auf obige Ausführungen nicht die Auffassung des OLG Saarbrücken (VersR 1994, 720), wonach die entsprechende Klausel in den VHB 84 jedenfalls dann unwirksam ist, wenn Familienangehörige in einem Zweifamilienhaus wohnen, weil in diesem Fall regelmäßig keine strikte Trennung erfolge.
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